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   OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 203/01   

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https://dejure.org/2001,9909
OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 203/01 (https://dejure.org/2001,9909)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.06.2001 - 23 W 203/01 (https://dejure.org/2001,9909)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 23 W 203/01 (https://dejure.org/2001,9909)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    KostÄndG 1957 Art. IX Abs. 1; ; KostÄndG 1957 Art. IX Abs. 2; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 3; ; BRAGO § 43 Abs. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren eines Rechtsbeistandes beim Prozeß in eigener Sache; Erstattungsfähigkeit von Gebühren des Rechtsbeistandes im Mahnverfahren bei späterem streitigen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 16.02.1999 - 23 W 535/98

    Rechtsanwaltsvergütung: Kosten des Mahnanwalts

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 203/01
    Ebenso wie die Beauftragung eines beim späteren Prozeßgericht nicht zugelassenen Rechtsanwalts für das Mahnverfahren (vgl. dazu z.B. Senatsbeschluß vom 16.02.1999 - 23 W 535/98 - in AnwBl. 2000, 322 = OLG Report 2000, 49) stellt jedoch auch die Einschaltung eines Rechtsbeistandes im Mahnverfahren keinen Verstoß gegen die Pflicht zur Vermeidung unnötiger Mehrkosten dar (§ 91 ZPO), wenn der Kläger mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid nicht zu rechnen brauchte.
  • OLG Hamm, 23.02.1993 - 23 W 23/93

    Erstattungsfähigkeit der Mahnanwaltskosten nach erfolgloser Einschaltung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 203/01
    Dann kann eine konkrete Veranlassung zu der Annahme bestehen, daß der Schuldner die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung weiter, hinauszögern und deshalb auch einen Mahnbescheid nicht widerspruchslos hinnehmen werde (Senatsbeschluß vom 23.02.1993 - 23 W 23/93 - in JurBüro 1994, 436, 437).
  • LG Darmstadt, 15.03.2017 - 5 T 515/16

    Vergütung von Inkassounternehmen bei Eigenvertretung im Zwangsvollstreckungsrecht

    Diese Vorschrift ist jedoch auf Inkassounternehmen entsprechend anwendbar (siehe für Rechtsbeistände: LG Hanau, Beschl. v. 07.09.2016, Az. 8 T 88/16, Bl. 36 d.A.; LG Berlin, Beschl. v. 13.08.2016, Az. 51 T 95/16, Bl. 30 d.A.; LG Halle, Beschl. v. 21.03.2016, Az. 1 T 34/16, Bl. 38 d.A.; im Ergebnis wohl auch AG Strausberg, Beschl. v. 22.01.2012, Az. 11 M 2699/11; ähnlich zum Mahnverfahren: OLG Hamm, Beschl. v. 28.06.2001, Az. 23 W 203/01, juris Rn. 5; ähnlich zu § 34a BVerfGG: BVerfG, Beschluss v. 28.02.1979, Az. 1 BvR 275/74, juris Rn. 3 f.).
  • LG Darmstadt, 14.02.2017 - 5 T 622/16

    Vergütung eines Rechtsbeistands bei Eigenvertretung im Zwangsvollstreckungsrecht

    Diese Vorschrift ist jedoch auf Rechtsbeistände entsprechend anwendbar (so auch LG Hanau, Beschl. v. 07.09.2016, Az. 8 T 88/16, Bl. 36 d.A.; LG Berlin, Beschl. v. 13.08.2016, Az. 51 T 95/16, Bl. 30 d.A.; LG Halle, Beschl. v. 21.03.2016, Az. 1 T 34/16, Bl. 38 d.A.; im Ergebnis wohl auch AG Strausberg, Beschl. v. 22.01.2012, Az. 11 M 2699/11; ähnlich zum Mahnverfahren: OLG Hamm, Beschl. v. 28.06.2001, Az. 23 W 203/01, juris Rn. 5; ähnlich zu § 34a BVerfGG: BVerfG, Beschluss v. 28.02.1979, Az. 1 BvR 275/74, juris Rn. 3 f.).
  • FG Hamburg, 09.05.2016 - 3 KO 123/16

    Kostenrecht: Kostenerstattung für Rechtsanwalt in eigener Sache

    Der Erstattung der in eigener Sache teils aufgrund Mandatierung eines Prozessbevollmächtigten und teils aufgrund Selbstvertretung geltend gemachten Gebühren und Auslagen (hier insbesondere ohne Mehrkosten) als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Kosten gemäß § 139 Abs. 1, 3 FGO i. V. m. § 91 Abs. 1-2 ZPO steht der diesbezügliche Wechsel während des Verfahrens nicht entgegen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.06.2001 23 W 203/01, OLGR Hamm 2002, 246 zu III).
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